Autos bei einer Autovermietung mieten

Bei einer Autovermietung kann man sich gegen Gebühren einen Mietwagen, meist Pkw, mieten. Ziel ist es, selbst zu fahren, auch wenn es sich nur um ein Minutenweise Anmieten handelt. Rechtlich gesehen ist auch das Wort Leihwagen falsch, da für eine Leihe kein Entgelt verlangt werden darf. Bei einer Miete wird aber ein Gegenstand übergeben und somit tritt eine sogenannte Gebrauchsüberlassung in Kraft. Darüber hinaus wird auch zwischen Mietwagen mit Selbstfahrer bzw. mit Fahrer unterschieden. Letzteres ist die angemietete Form ähnlich eines Taxis. In der Regel werden aber auch immer häufiger neben Personenkraftwagen Lieferwagen (LKW, mit oder ohne Anhänger) angeboten. Besonders praktisch, wenn man umzieht oder beispielsweise neue Möbel bestellt und diese persönlich transportieren möchte. Das Mieten von Fahrzeugen ist besonders auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen äußerst beliebt.


In den meisten Fällen befindet sich auch die Autovermietung direkt am Flughafen. Das Entgelt für die Benutzung dieser Kraftwagen ist durch die sogenannte Mietwagenklassifizierung geregelt. Die Gebühren richten sich daher nicht nach Modell oder Hersteller, sondern nach einem vierstelligen Code. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, Protokoll zu führen, um bei etwaigen Verkehrsverstößen des Fahrers Nachweise liefern zu können. Des Weiteren ist es Usus, dass ein Mietwagen in Europa stets vollgetankt übernommen und wieder aufgetankt (FF = Full / Full) zurückgebracht wird. Um Zusatzkosten wie eine Aufwandsentschädigung zu vermeiden, sollte man daher beim Abschluss eines Mietvertrages sich dessen Bestimmungen bewusst sein. Es gibt aber auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die etwas anderes festlegen. Daneben wird aber auch ein Vorauszahlen einer kompletten Tankfüllung gerne angeboten (FP = Full / Paid). Seltener wird das Fahrzeug mit voller Tankfüllung übergeben und mit leerer Tankfüllung zurückgebracht (FE = Full / Empty).


Auch das Mindestalter spielt in gewissen Ländern eine Rolle. Je nach Land muss der Mieter oder die Mieterin zwischen 20 und 25 Jahren alt sein. Speziell bei sehr teuren oder stark motorisierten Autos muss man mit Einschränkungen diesbezüglich rechnen. Nicht nur ein Mindestalter, auch ein Höchstalter darf eine Autovermietung vorschreiben. Eine weitere Mietbedingung kann eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes sein, die auch für Zusatzfahrer gilt. Nicht nur der Hauptfahrer, sondern alle angemeldeten Zusatzfahrer müssen sich mit einem gültigen Führerschein ausweisen können und alle Voraussetzungen erfüllen, die erforderlich sind, um den Wagen lenken zu dürfen. Häufig verlangen Autovermietungen auch eine Kaution. In vielen Fällen benötigt man dafür eine gültige Kreditkarte. Falls es zu Problemen kommen sollte, ist der Vermieter damit abgesichert und darf dem Mieter oder der Mieterin, insofern es berechtigt ist, Unbezahltes in Rechnung stellen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, andere Fahrzeuge zu mieten. Direktanbieter besitzen oft eine eigene Fahrzeugflotte und mehrere Mietstationen weltweit. Andere Anbieter hingegen vermitteln die Fahrzeuge nur – größtenteils in Kooperation eines Reiseveranstalters.



Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Autovermietung Schlobohm OHG finden.

 


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